Die im Februar erlassene Glashütte-Verordnung regelt seitdem gesetzlich, dass eine Uhr nur dann die Herkunftsbezeichnung Glashütte tragen darf, wenn über 50 Prozent der Wertschöpfung im Herkunftsgebiet erzielt wurde. Zu diesem Thema sendete der MDR Mitte August einen kurzen Beitrag, in dem neben Mühle-Glashütte-Chef Thilo Mühle und Nomos-Glashütte-Geschäftsführer Uwe Ahrendt auch Chronos-Chefredakteur Rüdiger Bucher zu Wort kam. Hier können Sie den knapp 3 Minuten langen Beitrag hören:[audio mp3="https://www.watchtime.net/app/uploads/2022/08/MDR-Kurzbeitrag-Glashuette.mp3"][/audio]Bucher sieht in der Verordnung eine klare Verbesserung gegenüber der zuvor existierenden "Glashütte-Regel", die sich nur auf ein Gerichtsurteil berufen konnte und stellte klar: "Jetzt würde eine Marke, die entweder 'Glashütte' auf ihre Uhren schreibt und gar nicht in Glashütte sitzt oder eine Marke, die zwar in Glashütte sitzt, aber dort nicht 50 Prozent der Wertschöpfung betreibt, eine Unterlassungsklage an den Hals bekommen und hätte keine Chance, den Prozess zu gewinnen. Insofern ist das eine Verbesserung."
29. Aug 2022
1 Minute