Das Poinçon de Genève ist der älteste Ursprungsnachweis in der Uhrmacherei, auf Deutsch heißt es Genfer Siegel oder Genfer Punze. Grundlage für dieses Qualitätssiegel ist ein Gesetz des Kantons Genf, das seit dem 6. November 1886 existiert. Vor nicht allzu langer Zeit wurden die Kriterien zur Vergabe des Genfer Siegels aktualisiert.
Die Kriterien, die zur Vergabe der Genfer Punze führen, haben sich in seiner über 125-jährigen Geschichte mehrfach geändert. Zuletzt waren sie in einer Fassung von 1994 rein ästhetischer Natur, das wurde in der aktuellen Neufassung um qualitative Aspekte ergänzt, die seit Juni 2012 in Kraft ist. Gleich geblieben ist die ursprüngliche Absicht einer geschützten Herkunftsbezeichnung. Das Genfer Siegel will außergewöhnliches uhrmacherisches Know-how sowie Herkunft, Fertigungsqualität und Langlebigkeit einer mechanischen Uhr garantieren.
Vorrausetzungen für die Vergabe des Poinçon de Genève: Das mechanische Uhrwerk
Zugelassen sind ausschließlich mechanische Werke und Zusatzmodule. Nur wenn die Montage, Regulierung und das Einschalen des Werkes im Kanton Genf erfolgt, kann sich der Antragsteller um das Qualitätssiegel »Poinçon de Genève« bewerben. Dazu muss er im Handelsregister des Kantons Genf eingetragen sein. Unter Montage wird der Zusammenbau sämtlicher Komponenten eines Uhrwerks und der Zusatzmodule verstanden. Die Regulierung umfasst den Einbau des Regulierorgans in das Werk sowie die anschließende Ingangsetzung und Feinstellung. Das Einschalen beinhaltet das Anbringen des Zifferblatts und der Zeiger und das Einsetzen und Befestigen des Werks im Gehäuse. Seit 2009 ist das Genfer Uhren- und Mikrotechnologielabor »Timelab« für die Einhaltung der Kriterien der Genfer Punze zuständig.Vorrausetzungen für die Vergabe des Poinçon de Genève: Die Fertigungsqualität
Die Überprüfung der Fertigungsqualität erfolgt mit Hilfe einer Lupe mit vierfacher Vergrößerung. In Zweifelsfällen kommt eine Lupe mit 15-facher Vergrößerung zum Einsatz. Timelab garantiert die Einhaltung der Vergabekriterien durch regelmäßige Kontrollen im betreffenden Unternehmen. Durchgeführt werden diese Kontrollen durch Mitarbeiter der für die Genfer Punze zuständigen Abteilung von Timelab. Sie erfolgen nach einem Kontrollplan, in dem die anzuwendende Methode und die Häufigkeit der Kontrollen festgelegt sind. Durch diese regelmäßigen Kontrollen soll sichergestellt werden, dass jede Komponente den Vergabekriterien der Genfer Punze in jeder Hinsicht ebenso entspricht wie das Referenz-Kit des geprüften Werks, welches seitens des Herstellers schon bei der Antragstellung bei Timelab hinterlegt werden muss.Vorrausetzungen für die Vergabe des Poinçon de Genève: Die ästhetischen Ansprüche
Die ästhetischen Ansprüche an die Fertigung des Werkes sind ambitioniert. Aus Polymeren gefertigte Komponenten sind nicht zugelassen. Damit scheiden beispielsweise Bauteile der Hemmungsgruppe aus Silizium von vornherein aus. Und auch die Ansprüche an die Komponenten aus traditionellen Materialien sind unverändert hoch. Hier nur einige Auszüge: Formteile und andere Werkbestandteile müssen polierte Kanten und langgezogene Flanken aufweisen; ihre Flächen müssen geschliffen oder abgezogen sein. Dazu passend müssen auch die Schraubenköpfe poliert oder kreisgeschliffen werden, ihre Kanten und Schlitze sind abzuschrägen. Gewölbte Schraubenköpfe müssen poliert oder kreisgeschliffen sein und selbst das untere Ende einer Schraube muss poliert sein und darf keine Abstechgrate oder Einkerbungen aufweisen. Sogar über die Federn hat man sich Gedanken gemacht: Drahtfedern sind nicht zulässig. Sämtliche Kanten von Blattfedern und Hebelfedern müssen abgeschrägt sein, außer in ihren funktionellen Bereichen. Platinen, Platten für Zusatzmodule und Brücken müssen polierte Kanten und gezogene Flanken aufweisen. Perlierte oder auf andere Weise finissierte Vertiefungen dürfen keine sichtbaren Spuren maschineller Bearbeitung mehr besitzen.
Selbst die Schrägen in Löchern und Ausfräsungen müssen poliert sein, ebenso auch die Kehlungen der Steinlöcher. Und auch die Steine selbst unterliegen bestimmten Kriterien. Sie müssen in den Drehteilen des Räderwerks aus Rubinen bestehen, deren Löcher oliviert sind. Für das Räderwerk gilt, dass Kanten oben und unten abgeschrägt sind und polierte Kehlungen aufweisen müssen. Auch für Ausstattungs- und Befestigungselemente sowie die Hemmung, die Spiralklötzchen und die Rücker sowie das Reguliersystem existieren detaillierte Vorschriften. Der vom Anker zurückgelegte Winkel muss durch zwei feste Anschläge begrenzt sein.