Da liegt man nichts Böses ahnend am Strand und auf einmal hat man unter der Nase, wovon jeder Uhrenliebhaber nur träumen kann. Die volle Palette, und so günstig! Nun gut, dieses Szenario ist etwas verstaubt, bedarf es doch schon übernatürlicher Unschuld, um heutzutage durch die Existenz von Raubkopien noch überrascht zu werden. Ob Gucci-Täschchen oder Rolex-Uhr, die Märkte dieser Welt quellen schon lange über vor illegal produzierten Fälschungen.
Natürlich beschränkt sich dieser höchst profitable Markt nicht nur auf Luxusgüter. Kleidung, Lebensmittel, Kosmetik und Pharmazeutika, es wird produziert, was sich verkaufen lässt und es ist die Rede davon, dass hier mehr Geld umgesetzt wird, als beim Drogenhandel. Milliardenverluste entstehen der Volkswirtschaft durch Produktpiraterie, Arbeitsplätze sind bedroht, kriminelle Machenschaften werden gefördert - von den Gefahren für die Käufer und Konsumenten durch nicht sachgerecht Produziertes und die Verwendung von beispielsweisen giftigen Inhaltsstoffen mal ganz abgesehen.
Wo wird produziert und verkauft?
Osteuropa, die Türkei und der Nahe Osten sind große Produzenten wenn es um Lebensmittel, Kleidung und Kosmetika geht. Bei gefälschten Uhren hat aber ganz klar Asien die Nase vorn, allen voran China. Über 40 Millionen illegale Kopien sollen im Jahr 2015 von Zollbeamten an den EU-Außengrenzen beschlagnahmt worden sein. Wie viele Raubkopien erfolgreich die Grenzen überschreiten, ob im Handgepäck oder mit der Post, lässt sich kaum abschätzen. Die Gründe für den Kauf einer gefälschten Uhr sind da schon leichter zu benennen. Eine Studie von Ernst & Young ergab mal, dass jeder Vierte der befragten Teilnehmer schon mal eine Fälschung gekauft hat. Die überwiegende Mehrheit nannte dabei den günstigen Preis als Kaufgrund, an zweiter Stelle stand das gute Gefallen des Produktes und drittstärkstes Motiv war der Wunsch nach einem Statussymbol. Durchaus vorkommen soll auch, dass Besitzer einer originalen Luxus-Uhr diese zusätzlich als Plagiat erwerben, um das gute Stück im Alltag sicher im Safe lassen zu können und trotzdem nicht auf den Schmuck am Handgelenk verzichten zu müssen.
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Ist der Kauf einer gefälschten Uhr strafbar?
Rund 30 Millionen Uhren soll die Schweizer Uhrenindustrie jährlich produzieren, die Zahl der Fälschungen liegt laut Schweizer Uhrenindustrieverband (FH) noch leicht darüber. Der dadurch entstehende Schaden ist natürlich immens und so verwundert es nicht, dass die betroffenen Hersteller versuchen, Maßnahmen zu ergreifen. So wurde eine Abteilung eingerichtet, die sich mit der Verfolgung von illegalen Angeboten und nach Möglichkeit der Vernichtung gefälschter Produkte befasst.
Dabei ist die gesetzliche Situation rund um das Thema Raubkopien komplex. Es mag überraschen, aber in Deutschland gilt: Erwerb und Besitz einer Fälschung ist nicht grundsätzlich strafbar, solange hiermit nicht Handel betrieben wird und der Kaufpreis bei höchstens 175 Euro liegt. Was diesen maximalen Preis angeht, ist auch von bis zu 430 Euro als Grenzwert die Rede, wobei allerdings einiges zu beachten ist, unter anderem der Transportweg. Führt man das Produkt bei der Heimreise aus dem Urlaub in Deutschland ein, ist auf jeden Fall die Einschätzung und Handhabung der kontrollierenden Zollbeamten ein wichtiger Faktor. Hat man hier zum Beispiel den Eindruck, die Ware dient dem Weiterverkauf, kann sie ohne Weiteres sofort beschlagnahmt und der Vernichtung zugeführt werden. Unter Umständen ist dies aber das kleinere Problem. Denn wurde beim Kaufpreis die entsprechende Freimenge überschritten, liegt möglicherweise ein Straftatbestand vor. Man kann davon ausgehen, dass die Beamten recht geübt darin sind, entsprechende Einschätzungen vorzunehmen. Aber wie dem auch sei, in den meisten Fällen dürfte es schwierig sein, den Kaufpreis des "99-Euro-Strand-Schnäppchens" nachzuweisen.Es kann durchaus noch dicker kommen: Um mit der Fake-Daytona in Deutschland einzureisen, muss man sie erst einmal gekauft haben. Und je nachdem in welchem Land man das tut, können empfindliche Strafen die Konsequenz sein. Beispielsweise in Italien drohen dem Käufer beim Erwerb einer illegalen Kopie in jedem Fall hohe Geldstrafen. Natürlich ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Käufer nicht auf die Auswahlmöglichkeiten des grenzenlosen Internetangebotes verzichten möchte. Hier gibt es allerdings keine Freigrenzen beim Kaufpreis. In diesem Fall, sozusagen bei Frei-Haus-Lieferung nach Knopfdruck, kommt es bei einer erfolgreichen Kontrolle durch die Zollbehörden in der Regel zu folgendem Szenario: Die sichergestellte Ware wandert in Richtung Schredder und der hoffnungsvolle Käufer wartet vergebens. Prinzipiell ist zusätzlich damit zu rechnen, dass die Behörde den Markeninhaber, also den Hersteller des Originals informiert, der sich dann möglicherweise rechtliche Schritte gegen den Empfänger vorbehält. Ob es dann zu einer kostspieligen Abmahnung kommt, muss man im Zweifelsfall abwarten.
Was heißt hier eigentlich „Fälschung“?
Nachgemacht, Fälschung, Fake-Uhr, Raubkopie - keine echte Rolex eben! Könnte man meinen und ist auch beinahe so- wäre da nicht noch dieser unangenehme Zwischenbereich der sogenannten „Frankenwatches“. Zusammengestückelt á la Frankenstein geben diese fiesen Vertreter der Täuschung nicht nur vor ein Original zu sein, sondern sind es teilweise sogar. Als Beispiel mal einen der großen Klassiker, eine Rolex Submariner Referenz 5513.Die Taucheruhr kam Anfang der 60er-Jahre auf den Markt und wurde beinahe 30 Jahre lang produziert. Davon gibt es also jede Menge. Und trotzdem, kaum ein Modell dieser Uhr in halbwegs passablem Zustand, für das auf dem Gebrauchtmarkt nicht mindestens 6.000 Euro verlangt wird. Dafür soll es dann natürlich auch das Original sein! Aber wie stellt man sicher, dass bei dieser Uhr nicht aufgrund irgendeines Defektes zum Beispiel vor 20 Jahren das Werk einer anderen Submariner eingebaut wurde? Und das wäre noch ein verhältnismäßig harmloser Fall. Bedenkt man, zu welchen Unsummen mitunter Liebhaberstücke gehandelt werden, ist klar, das findige Täuscher hier großen Reiz verspüren. Auch wenn man sich in einem solchen Fall als Käufer nicht strafbar macht, so liegt doch auf der Hand, warum eine möglichst seriöse Verkaufsquelle empfehlenswert ist.Woran Sie eine gefälschte Rolex erkennen können, erfahren Sie hier!